Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungswerks der Heinrich Böll Stiftung Nordrhein-Westfalen e. V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bildungswerks der Heinrich Böll Stiftung Nordrhein-Westfalen e. V.

(1) Grundlagen
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die öffentlich angebotenen Seminare und Veranstaltungen des Bildungswerks der Heinrich Böll Stiftung Nordrhein-Westfalen e.V. (im Folgenden: HBS NRW oder Bildungswerk). 

Vertragspartner ist: 
Bildungswerk der Heinrich Böll Stiftung 
Nordrhein-Westfalen e.V.
Graf-Adolf-Straße 100
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211. 93 65 08 0 | Fax: 0211. 93 65 08 25
E-Mail: info@boell-nrw.de

Amtsgericht Düsseldorf, Registernummer: VR10290
Steuernummer: 133 / 5907 / 2488 VST 
Umsatz-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE327135724
Das Bildungswerk der Heinrich Böll Stiftung Nordrhein-Westfalen e.V. wird vertreten durch den Vorstand.

(2) Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt schriftlich (Brief, Fax, E-Mail oder über das Anmeldeformular der Homepage) bei dem Bildungswerk. Mit der schriftlichen Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Datenschutzerklärung des Bildungswerks anerkannt.

(3) Anmeldebestätigung
Ein verbindlicher Vertragsschluss erfolgt erst durch eine schriftliche Anmeldebestätigung (Brief, Fax oder E-Mail) seitens des Bildungswerks. Mit der Anmeldebestätigung wird, sofern dies erforderlich ist, das jeweils geltende Hygienekonzept der Stiftung mitgeschickt. Die Einhaltung des Hygienekonzepts ist für alle Teilnehmenden verbindlich.

(4) Teilnahmegebühr
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer*innen zur Zahlung der ausgewiesenen Teilnahmegebühr, sofern eine Gebühr erhoben wird. Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung des Bildungswerks fällig. Sie ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen. Bei Überweisungen ist der Name der Teilnehmer*in(nen) und die in der Rechnung angegebene Veranstaltungsnummer anzugeben, sofern nicht die Rechnungsnummer angegeben werden kann. 
Zur Inanspruchnahme der den Veranstaltungsankündigungen angegebenen Ermäßigungen, unsere so genannten „Sparpreise“ für Menschen in einer finanzschwachen Lebensphase wie z.B. Schüler*innen, Studierende, Freiwillig in einem künstlerischen, sozialen oder politischem Jahr, Hartz IV-Empfänger*innen, Arbeitslose oder Asylsuchende, kann die HBS NRW entsprechende Nachweise zur verlangen. Die Anzahl der Ermäßigungen ist für jede Veranstaltung begrenzt, da die Finanzierung der Veranstaltung auch von Teilnahmebeiträgen abhängt ist. Die Berücksichtigung des Wunsches nach einer Ermäßigung geschieht in der zeitlichen Abfolge des Eingangs der Anmeldungen. Sofern eine Ermäßigung seitens der Stiftung nicht gewährt werden kann, ist eine kostenlose Stornierung durch die Teilnehmer*in(nen) möglich.

(5) Widerrufsrecht
Verbraucher*innen im Sinne des  §13 BGB (natürliche Personen, die die Bestellung zu einem Zweck abgeben, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann,) steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu.

(6) Allgemeines zu den Präsenzformaten der HBS NRW
Die HBS NRW behält sich vor, auch kurzfristig einen Wechsel der Referent*innen oder Änderungen des Veranstaltungsortes und der Unterbringung vorzunehmen, soweit das Veranstaltungskonzept hierdurch nur unwesentlich geändert wird. Referent*innenwechsel oder andere unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt von der Veranstaltungsbuchung durch die Teilnehmenden. Veranstaltungen der HBS NRW haben folgenden Umfang an Unterrichtsstunden (Kurzform „Ustd“ = 45 Minuten):
-    Kurzveranstaltungen (z.B. Abendveranstaltungen oder Podiumsdiskussionen): Maximal 4 Ustd.
-    Tagesveranstaltungen: Maximal 8 Ustd. 
-    Mehrtägige Seminare (z.B. im Bereich Politikmanagement): Durchschnittlich 6 Ustd. pro Kalendertag
-    Bildungsreisen und Bildungsurlaube: Durchschnittlich 6 Ustd. pro Kalendertag. 

(7) Allgemeines zu den Onlineformaten der HBS NRW und technische Voraussetzungen
Die HBS NRW veranstaltet Onlineformate mit Hilfe externer Dienstleister (z. B. Zoom,  AlfaView und bigbluebutton). Um an einem Onlineformat wie z. B. einem Online-Seminar teilnehmen zu können, erhalten die Teilnehmenden von der HBS NRW einen URL-Link an die im Rahmen der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Der URL-Link führt die Teilnehmenden zu einem Online-Meetingraum, der durch Angabe eines Nutzernamens (Klarname oder Pseudonym) beigetreten werden muss Das Anlegen eines Nutzerprofils ist nicht notwendig. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der genutzten Dienstleister. In einzelnen Fällen kann die Nutzung weiterer Programme zur Durchführung oder Evaluation genutzt werden. Auch hier gelten die eben beschriebenen Regelungen.
Die Teilnehmenden erhalten durch die HBS NRW vorab Informationen über die notwendigen technischen Voraussetzungen der Teilnahme. Die Teilnehmenden haben selbst dafür zu sorgen, dass diese Voraussetzungen (Internetanschluss, Möglichkeiten der Bilddarstellung und der Sprachübertragung etc.) erfüllt sind. Die HBS NRW stellt sicher, dass sich die technischen Anforderungen im erwartbaren Rahmen bewegen, ist jedoch nicht in der Lage, hierbei einzelne Teilnehmende zu unterstützen.
Der Ausfall der von dem Teilnehmenden zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diese nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit ein*e Teilnehmer*in während eines Seminars keine technischen Probleme seitens der Anbieterin mitteilt, gilt die Teilnahme als erfolgt. Sofern Seminare als verfügbar angeboten werden, weist die Anbieterin darauf hin, dass sich Ausfälle zum Beispiel durch Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt ergeben können.
Die Anbieterin zeichnet die Durchführung von Onlineformaten in der Regel nicht auf (siehe Punkt 11 und 12). Sollte eine Aufzeichnung, z. B. zu Übungszwecken oder aus Evaluationsgründen, notwendig sein, wird bereits vorab im jeweiligen Seminarprogramm und zu Beginn des Seminars auf die Aufzeichnung und ihren Verwendungszweck hingewiesen, das Einverständnis der Teilnehmenden vorab eingeholt sowie dokumentiert.

(8) Absage der Veranstaltung durch das Bildungswerk
Falls eine Veranstaltung nicht die erforderliche Mindestzahl an Teilnehmer*innen erreicht oder die HBS NRW aus einem anderen Grund eine Veranstaltung absagen muss, werden die angemeldeten Personen umgehend benachrichtigt und erhalten alle geleisteten Vorleistungen erstattet. Das Bildungswerk bemüht sich in einem solchen Fall, gleichwertige Ersatztermine oder eine Ersatzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten.

(9) Absage der Veranstaltung durch die Teilnehmer*innen sowie Nichterscheinen
Ist eine Anmeldebestätigung für Veranstaltung verbindlich durch die HBS NRW erfolgt, ist die HBS NRW berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr für eine Absage durch die Teilnehmenden oder für das Nichterscheinen bei einer Veranstaltung zu erheben. Die Bearbeitungsgebühr soll die durch die Absage oder das Nichterscheinen entstehenden Verwaltungskosten und ggf. fälligen Gebühren gegenüber mit der Veranstaltung involvierten Dritten (z.B. Tagungshäuser, Caterer, etc…) zumindest anteilig abdecken. Die Gebührenhöhe staffelt sich dabei folgendermaßen:
a.    Grundsätzlich: Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30€, die auch bei kostenlosen Veranstaltungen eingefordert werden kann.
b.    29 Tage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Teilnahmebeitrags, Mindestbeitrag 50€
c.    14 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Teilnahmebeitrags, Mindestbeitrag 75€
d.    ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnahmebeitrags 

Sofern der in der Rechnung ausgewiesene Teilnahmepreis geringer ist als der unter Punkt 8 b) -  d) angegebene Mindestbeitrag, wird stattdessen der in der Rechnung ausgewiesene Preis als Bearbeitungsgebühr fällig.  Die Bearbeitungsgebühr nach Punkt 8 a) wird auch fällig, wenn der durch die Teilneher*innen abgesagte Platz nachbesetzt werden kann. 
Die HBS NRW behält sich vor, für Bildungsreisen und für andere Veranstaltungen in Einzelfällen andere Stornierungsristen und -gebühren geltend zu machen. Diese Änderungen werden bei der Anmeldung und mit der Anmeldebestätigung schriftlich mitgeteilt.
Wir empfehlen bei der Buchung einer Bildungsreise den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

(10) Haftung aus anderen Gründen
Das Bildungswerk haftet nicht für außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Pandemien, Krankheit des/der Referent*in(nen) sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die die HBS NRW nicht zu vertreten hat. 

(11) Persönliche Daten und Datenschutz
Alle Daten werden in unserer EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. 
Mit der Anmeldung zum Seminar erteilen die Teilnehmer*innen ihr Einverständnis, dass die HBS NRW die personenbezogenen Daten allen an der Veranstaltung beteiligten Personen und Organisationen (zum Beispiel der Seminarleitung, Tagungshaus oder Kooperationspartner*innen) zur Verfügung stellt, um eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten. Ferner erlauben die Teilnehmer*innen HBS NRW, ihre personenbezogenen Daten für eigene Zwecke zu verarbeiten und zu nutzen. Eine Weitergabe, ein Verkauf oder eine sonstige Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte, die nicht an der Veranstaltung beteiligt sind, erfolgt grundsätzlich nicht. 
Bei Fortbildungen und Seminaren können zu Übungszwecken oder aus Gründen der Evaluation vereinzelt Bild- und Tonaufnahmen durch die HBS NRW selbst oder durch Dritte (z.B. Referent*innen) im Auftrag der HBS NRW erstellt werden. Dies wird den Teilnehmenden vorab im Seminartext und bei der Anmeldung mitgeteilt. Mit der verbindlichen Buchung der Fortbildung oder des Seminars erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis zu den Aufnahmen. Sofern die Aufnahmen zu Übungszwecken erstellt werden, können die Teilnehmenden auf ausdrücklichen Wunsch ihre eigene Aufnahme nach der Veranstaltung erhalten. Ansonsten werden alle Aufnahmen nach dem Seminarende durch die HBS NRW oder in ihrem Auftrag gelöscht. Es gelten dabei stets die jeweilig gültigen Datenschutzbestimmungen.
Die Teilnehmer*innen können jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten Daten oder jederzeit deren Löschung durch eine formlose Erklärung an das Bildungswerk (Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse s.o.) verlangen. 
Weitere Informationen zur Verarbeitung ihrer Daten sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden. Die Datenschutzerklärung muss bei Anmeldung durch die Teilnehmenden gelesen und akzeptiert werden.

(12) Urheberrechte
Alle Arbeitsmaterialien und Veranstaltungsunterlagen - gedruckt und in elektronischer Form - sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind nur für die eigene, private Nutzung überlassen und dürfen unter keinen Umständen - auch nicht auszugsweise – an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise verbreitet werden. Das eigene private Nutzungsrecht der überlassenen Materialien ist dauerhaft und erlischt nicht. 
Eigene Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen der HBS NRW sind den Teilnehmer*innen grundsätzlich nicht gestattet.  
Sofern Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung durch die HBS NRW selbst oder im Auftrag der HBS NRW erstellt werden, wird dies öffentlichen Veranstaltungen durch entsprechende Aushänge mitgeteilt. Bei nichtöffentlichen Veranstaltungen wird eine vorherige Einwilligungserklärung von den Teilnehmenden eingeholt. Die HBS NRW wird die erstellten Bild- und Tonaufnahmen nur zu Dokumentations- und Werbezwecken für die eigenen Veranstaltungen nutzen. Sie wird unter keinen Umständen erstellte Bild- und Tonaufnahmen an unbeteiligte Dritte weitergeben.

(13) Gutmenschklausel
Durch das Akzeptieren dieser AGB verpflichten Sie sich, die im Selbstverständnis der HBS NRW dokumentierten Grundwerte und Einstellungen zu respektieren und sich während der gesamten Veranstaltung entsprechend zu verhalten. Dazu zählt unter anderem, aber nicht ausschließlich, ein höflicher Umgangston, der Respekt vor der Würde und der Meinung anderer Teilnehmenden und der Verzicht auf jegliches rassistisches, sexistisches oder in irgendeiner anderen Form diskriminierendem Verhalten. Achten Sie ferner auf die Einhaltung der allgemeinen Regeln der Höflichkeit und sämtlicher weiteren Auflagen seitens der HBS NRW oder des Veranstaltungsort – zum Beispiel der Einhaltung eines eventuell vorhandenen Hygienekonzepts.

(14) Hausrecht
Die HBS NRW behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen bei Verstoß gegenüber den obenstehenden Paragraphen sowie zur Abwehr von Gefahren oder der Verhinderung von Einschränkungen z.B. der Gesundheit oder dem geistigen Wohl der Teilnehmenden. Die HBS NRW behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder andere menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder sie von dieser auszuschließen. Im Rahmen des Hausrechts können Personen zeitweise oder auch komplett von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dies kann auch den Verweis vom Tagungsort beinhalten. Sofern kein*e Mitarbeiter*in der HBS NRW vor Ort ist, wird dieses Hausrecht automatisch auf die Veranstaltungsleitung übertragen.

(15) Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den Interessen der vertragschließenden Parteien am nächsten kommt und den übrigen Vorschriften nicht zuwiderläuft.    

(16) Gerichtsstand
Die Vereinbarungen zwischen der HBS NRW und den Teilnehmer*innen werden nach deutschem Recht geschlossen. Der Gerichtsstand ist, soweit eine Vereinbarung darüber gesetzlich zulässig ist, Düsseldorf. 

Stand: 17.07.2024